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Markt Wonsees – Aktuelles

Wichtige Änderung bei Reisedokumenten für Kinder

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, nach Norwegen, Island,  in die Schweiz und nach Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben ebenfalls die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 22,80 €, für den Reisepass 37,50 €.

Personalausweise und Reisepässe werden von uns bei der Bundesdruckerei beantragt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei Personalausweisen ca. 2 Wochen, bei Reisepässen bis zu 4 – 6 Wochen beträgt.

Kommen Sie zur Beantragung mit dem Kind während der allgemeinen Öffnungszeiten in das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf, Zimmer 18 oder 19. Den Antrag müssen alle Sorgeberechtigten unterschreiben.

Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Ab 10 Jahre muss das Kind den Antrag unterschreiben. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

 

 

 

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