Stichwort

häufige Anfragen bezüglich

Ausweise, Pässe

Personalausweis

Antrag wird im Einwohnermeldeamt ausgefüllt, Ausstellung ab 12  Jahren mgl., persönliches Erscheinen nötig wg. Unterschrift, 
ein Passfoto (farbig oder schwarz-weiß). Unter 16 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig.
Kosten: PA 8,00 € 

Reisepass Antrag wird im Einwohnermeldeamt ausgefüllt, Ausstellung ab 12 Jahren mgl.
persönliches Erscheinen nötig (Unterschrift und Fingerabdruck), ein Passfoto (Achtung wg. besonderer Vorschriften beim Fotografen Verwendung angeben)
Kosten: RP bis 24 Jahre 37,50 €, ab 24 Jahre 59,00 €  
Expressbestellung möglich Kosten zusätzlich 32,00 €

vorläufiger Reisepass

Antrag wird im Einwohnermeldeamt ausgefüllt, persönliches Erscheinen nötig (Unterschrift), ein Passfoto (Achtung wg. besonderer Vorschriften beim Fotografen Verwendung angeben)
Kosten:  26,00  €

 

Kinderreisepass bis 12 Jahre möglich - grundsätzlich Bild nötig (Achtung wg. besonderer Vorschriften beim Fotografen Verwendung angeben).
Beide Elternteile müssen unterschreiben, ab 10 Jahren ist auch die Unterschrift des Kindes nötig ! Verlängerung bis 12.Lebensjahr möglich, wenn Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist. Kosten: 13,00 €  

Müll

Müllmarken

über Landratsamt - Tel.:09221 / 707 – 182 (Zentrale 707-0)

 

Personenzahl

Änderungen der im Anwesen lebenden Personen werden von der Gemeinde automatisch zu den Stichtagen gemeldet

 

Müllsäcke

Restmüll- und Altpapiersäcke (kostenpflichtig) sowie
Gelbe Säcke (kostenfrei) können im Rathaus bezogen werden.

 

Wohnungsänderung

Zur An-  und Ummeldung die Ausweise mitbringen,
und innerhalb von 8 Tagen regeln. Abmeldung ist nur noch bei Wegzug ins Ausland nötig oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.

 

Lohnsteuer

20.9. maßgebend für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte des Folgejahres.
Ersatz-Lohnsteuerkarte ist kostenpflichtig. Wenden Sie sich an die Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf!   
Kinder über 18 werden vom Finanzamt eingetragen.

Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung

Termin vereinbaren (Tel. 09228 / 9996-30)

 

Gewerbe

An-, Ab- und
Ummeldung

Anträge werden in der Verwaltung bearbeitet und persönliches Erscheinen ist erforderlich. Anträge werden im Rathaus vorbearbeitet. 
Gewerbeanmeldung 15 €, Gewerbeabmeldung 5 €

 

vorläufige
Gaststättenerlaubnis

Anträge können im Rathaus gestellt oder abgeholt werden. Kosten: je nach Dauer und Bedeutung des Festes ab 10 €

 

verkehrsrechtliche
Anordnungen

Anträge können im Rathaus gestellt oder abgeholt werden. Kosten: je nach Dauer und Bedeutung der Anordnung ab 5 €

 

Wasser- und
Kanalgebühren

Termine

Zählerablesung im Oktober,
Bescheiderstellung Ende Dezember,
Abrechnung fällig am 5.Februar,
Vorauszahlungen fällig am 5.Mai., 5.August und 5.November

Preise

Wasser ZV Sanspareil Gruppe

1,40 € /cbm + 7% MWSt

Kanal in der Gemeinde Wonsees

1,90 € / cbm

Kontakte

Wasserwart Bereich ZV Sanspareil Gruppe

Harald Maisel
Tel.: 0171/8036808

Vorsitzender des Zweckverbandes (bei Wasser) und Bürgermeister von Wonsees (bei Kanal) - Günther Pfändner

Tel.: 0170/3526378

für die Abrechnungen  
VG – Kasendorf        Rainer Friedmann

Kassenverwaltung
09228/9996-40

Adressen und
Bankkonten

 

 

Markt Wonsees, Marktplatz 4, 96197 Wonsees
Konto Sparkasse Kulmbach (Blz: 771 500 00) Nr. 201 954 
Konto Kulmbacher Bank e.G. (Blz: 771 900 00) Nr. 320 0280

 

Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf, Marktplatz 8, 95359 Kasendorf
Konto Sparkasse Kulmbach (Blz: 771 500 00) Nr. 202 002 
Konto Kulmbacher Bank e.G. (Blz: 771 900 00) Nr. 320 7609

 

 

Wohngeldanträge

werden in der Gemeindeverwaltung entgegengenommen, bestätigt und ans Landratsamt weitergeleitet. (Unterlagen: Einkommensnachweis, Mietbescheinigung oder Darlehensbescheinigung bei Eigenheimen oder sonstige Aufwendungen ) Online-Formular: Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Verdienstbescheinigung

 

Rundfunkgebühren-
befreiung
und
Sozialanschluss Telefon

Anträge können in der Gemeindeverwaltung gestellt werden, und gegebenenfalls zuständigkeitshalber weitergeleitet. (Unterlagen: je nach Antragsstellung z.B. Einkommensnachweis oder Behindertenausweis, Nachweis über Sozialhilfe, etc.  abhängig von Rundfunkgebührenbefreiung