Der Marktgemeinderat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Erörterung gem. § 13a, 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB auf Basis der Planentwürfe des Architekturbüros Müller, Heubsch, vom 08.03.2023 in der Zeit vom 20.03.2023 bis 11.04.2023 durchzuführen. Das Ergebnis wurde im Marktgemeinderat behandelt und in den Planentwürfen des Architekturbüros Müller, Heubsch, vom 12.04.2023 berücksichtigt. Auf dieser Grundlage liegen die Planentwürfe
in der Zeit vom
22.05.2023 bis 23.06.2023
während der allgemeinen Dienststunden
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf, Marktplatz 8, 95359 Kasendorf
zur allgemeinen Einsichtnahme mit der Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung öffentlich auf.
Der Umfang der künftigen baulichen Nutzung ist aus den nachfolgenden Unterlagen ersichtlich