Die Bevölkerung wird um größtmögliche Zurückhaltung bei den Wasserentnahmen aus Fließgewässern gebeten.
Die Bekanntmachung können Sie hier einsehen.
Markt Wonsees
Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit in den letzten Monaten und der damit verbundenen Niedrigwassersituation in den Oberflächengewässern sieht sich das Landratsamt Kulmbach auch heuer wieder veranlasst, eine Bekanntmachung über die Rechtslage betreffend die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG) zu veröffentlichen.
Die Bevölkerung wird um größtmögliche Zurückhaltung bei den Wasserentnahmen aus Fließgewässern gebeten.
Die Bekanntmachung können Sie hier einsehen.