Aufgaben und Dienstleistungen

Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.06.2026

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes beschränkt.

Verfahrensablauf

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.

Fristen

  • Protokolldaten von automatisierten Abrufen und automatisierten einfachen Melderegisterauskünften werden mindestens 12 Monate gespeichert und spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. Daten über nicht-automatisierte einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte werden nach einem Jahr gelöscht.
  • Wenn Sie aus dem Zuständigkeitsbereich einer Meldebehörde wegziehen, ist diese nach Ablauf bestimmter Fristen verpflichtet, einen Teil der gespeicherten Daten zu löschen, §§ 13, 14 BMG. Für diese kann nach Fristablauf eine Selbstauskunft nicht mehr erteilt werden.

 

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verwandte Lebenslagen

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Ansprechpartner in der VG Kasendorf

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tätig für:Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf