Leistungen von A bis Z
Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 05.08.2025
Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Lebenspartnerschaftsregister führt (Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde).
Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet haben und eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Begründung stattgefunden hat. Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin eine Lebenspartnerschaft begründet haben. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Lebenspartnerschaft führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Begründung. Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
· Als Lebenspartnerschaftsurkunde
· Als beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen wurden.
Falls sich nach der Begründung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen.
Voraussetzungen
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
- Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
- Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.
Verfahrensablauf
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung
Persönliche Antragstellung:
- Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
- Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Schriftliche Antragstellung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde bitten.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Familiennamen und Vornamen
- Ihre Meldeanschrift
- Das Datum und den Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
- Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
- Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Elektronische Antragstellung:
- Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
- Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag online ab.
Fristen
Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Kosten
- Gebühr für Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der VG Kasendorf
Norbert Groß
Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | gross@kasendorf.de |
tätig für: | Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf |
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Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | poehner@wonsees.de |
tätig für: | Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf |
Mehr im BayernPortal
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