Leistungen von A bis Z

Gartenbau; Organisation der Berufsausbildung

Leistungsbeschreibung

Stand: 01.04.2026

Für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und Werker/Werkerin im Gartenbau sind bestimmte Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.

Die Abteilungen Gartenbau an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg, Fürth-Uffenheim, Abensberg-Landshut und Augsburg sind für die Organisation der Berufsausbildung und für das Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und für die Werkerausbildung zuständig.

Die Ausbildung selbst erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben oder Bildungseinrichtungen in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Gemüsebau, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei oder Obstbau. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können sein:

  • außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss (je nach Prüfungsergebnis)
  • Fachabitur oder allgemeines Abitur als schulische Vorbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Berufsausbildungsvertrag
  • Bestätigung einer langjährigen Berufserfahrung

Hinweise

Die Abteilung Gartenbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg bietet – bei entsprechender Nachfrage – Vorbereitungskurse auf die externe Abschlussprüfung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Personen an, die mit einer langjährigen Berufserfahrung ohne ein Ausbildungsverhältnis einen Abschluss anstreben. Es sind keine Anmeldefristen zu beachten.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).