Leistungen von A bis Z

Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.12.2025

Die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ dürfen nur geführt werden, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Die Eintragung einer Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis ist erforderlich, um die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ sowie Wortverbindungen hiermit und ähnliche Bezeichnungen zu führen.

Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanerinnen,
    • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer

Verfahrensablauf

Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.

Über den Bearbeitungsstand und ggf. nachzureichende Unterlagen werden Sie fortlaufend informiert.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Gesellschaftsvertrag
    • Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
    • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
    • Gebührenvorschuss (Nachweis)

Fristen

keine

Kosten

Eintragung: 500,00 EUR

Formulare

  • Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaftsgesellschaft
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Lebenslagen

    Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).