Leistungen von A bis Z
Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.12.2025
Die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ dürfen nur geführt werden, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
Die Eintragung einer Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis ist erforderlich, um die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ sowie Wortverbindungen hiermit und ähnliche Bezeichnungen zu führen.
Voraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanerinnen,
- Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer
Verfahrensablauf
Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.
Über den Bearbeitungsstand und ggf. nachzureichende Unterlagen werden Sie fortlaufend informiert.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gesellschaftsvertrag
- Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
- Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Gebührenvorschuss (Nachweis)
Fristen
keineKosten
Eintragung: 500,00 EURFormulare
- Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaftsgesellschaft
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bayerische Architektenkammer
https://www.byak.de/ - Deutsches Architektenblatt
Das Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
http://www.dabonline.de
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer" finden Sie im BayernPortal.