Leistungen von A bis Z
Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.01.2026
Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige
Hinweise
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle" finden Sie im BayernPortal.