Leistungen von A bis Z

Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

Leistungsbeschreibung

Stand: 25.07.2026

Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

Hinweise

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Fristen

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).