Leistungen von A bis Z
Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Leistungsbeschreibung
Stand: 25.07.2026
Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Hinweise
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle" finden Sie im BayernPortal.