Leistungen von A bis Z
Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.01.2026
Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage
Hinweise
Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums" finden Sie im BayernPortal.