Leistungen von A bis Z

Studienplatz für Medizin; Bewerbung über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Leistungsbeschreibung

Stand: 24.02.2026

Sie können sich mit der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst für einen Medizinstudienplatz bewerben.

Mit der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote) werden pro Jahr bis zu 1,8 % aller an bayerischen Fakultäten zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an Studienbewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst vorweisen.

Für die Zulassung über die ÖGD-Quote gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung. Die Zulassung zum Studium erfolgt ausschließlich an Universitäten in Bayern. Bei der Vergabe der Studienplätze werden die Universitäten Ihrer Wahl in der Reihenfolge berücksichtigt, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben. Die Zuteilung der verfügbaren Studienplätze richtet sich nach dem Platz in der abschließenden Rangliste. Je weiter oben Sie in der Rangliste sind, desto wahrscheinlicher können Sie der Wunschuniversität zugeteilt werden.

Sie können an allen fünf bayerischen Universitäten studieren, an denen das Studium der Humanmedizin angeboten wird. Diese sind

  • Universität Augsburg
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Universität Regensburg sowie Universität Regensburg/Medizincampus Niederbayern
  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg/Medizincampus Oberfranken, Bayreuth und
  • Ludwig-Maximilians-Universität München/Technische Universität München.

Voraussetzungen

Vor einer Bewerbung sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ggf. weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können.

Zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung ist:

  • das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung

Folgende Kriterien sind optional und nicht zwingend für eine Bewerbung:

  • Studieneignungstest
  • Gesundheitsberuf und
  • freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeit

Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto mehr Punkte können Sie in der ersten Auswahlstufe erhalten

Verfahrensablauf

Das Bewerbungsverfahren um Studienplätze der Humanmedizin im Rahmen des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) kann nur über folgenden Weg erfolgen:

  1. Legen Sie die notwendigen Unterlagen bereit.
  2. Füllen Sie den Antrag über das bereitgestellte Online-Verfahren vollständig elektronisch aus.
  3. Laden Sie die bereitgelegten Unterlagen an den dafür vorgesehenen Stellen als PDF-Dateien hoch.
  4. Auf der letzten Antragsseite können Sie die Bewerbung elektronisch einreichen. Sie erhalten dann ein PDF-Formular Ihres Antrages.

Der Bewerbungseingang wird Ihnen per E-Mail bestätigt.

Mitte April 2026 erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail, ob Sie zu den Auswahlgesprächen in Erlangen eingeladen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Benutzer-ID der Stiftung für Hochschulzulassung

    Um diese Benutzer-ID zu erhalten, registrieren Sie sich bitte vorab auf dem Informations- und Bewerbungsportal für ein Studium an deutschen Hochschulen der Stiftung für Hochschulzulassung (siehe unter "Weiterführende Links"). Die Registrierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) ist zwingend vor der Bewerbung für die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst durchzuführen, um die Bewerber-ID zu erhalten.

  • Hochschulzugangsberechtigung

Hinweise

Beachten Sie, dass der 28.02.2026 eine gesetzliche Ausschlussfrist ist. Diese ist auch nicht auf Antrag verlängerbar. Unterlagen, die nach dem 28.02.2026 beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. Beachten Sie ferner, dass das LGL keine Nachforderungen stellen wird, wenn Ihre Unterlagen nicht vollständig oder in der verlangten Form eingereicht werden.  

Fristen

Das Bewerberportal steht Ihnen vom 01.02 bis 28.02. jeden Jahres zur Antragsstellung zur Verfügung.

Kosten

keine

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).