Leistungen von A bis Z
Erhebung über die Wassereigenversorgung und Abwassereigenentsorgung privater Haushalte; Übermittlung von Daten
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.06.2026
Gemeinden und für die öffentliche Wasserversorgung oder öffentliche Abwasserentsorgung beauftrage Dritte müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Grundgesamtheit :
Befragt werden die für die öffentliche Wasserversorgung oder öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden oder Dritte, soweit ihnen diese Aufgaben übertragen worden sind oder sie mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragt worden sind. Es besteht eine Auskunftspflicht. Die Erhebung wird bundesweit durchgeführt.
Berichtszeitpunkt :
Die Erhebung findet alle 3 Jahre zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres statt.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik:
Erhoben werden Daten zur den an Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben, andere dezentrale Anlagen zur Schutzwasserentsorgung, Industriekläranlagen und ausländische Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.
Nutzerbedarf :
Die Ergebnisse der Erhebung informieren umfassend über die private Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Sie können als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Umwelt- und insbesondere zum Gewässerschutz dienen. Nutzer sind Gemeinden, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, Fachbehörden der Länder und des Bundes, Landes- und Bundesministerien, Forschungseinrichtungen, Verbände und andere Interessenvertretungen, Studierende und andere private Nutzungen, Medien, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat).
EVAS-Nr.: 32251
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über
- die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
- die Inhalte der Befragung,
- den Ablauf der Befragung,
- die Fristen für die Beantwortung.
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellen Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
keine
Fristen
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
Weiterführende Links
- Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserentsorgung
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Umwelt/einfuehrung.html - Themenseite des Statistischen Bundesamtes zur Wasserwirtschaft
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Wasserwirtschaft/_inhalt.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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