Leistungen von A bis Z
Sägeräte; Beantragung der Prüfung und Eintragung in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte und/oder Maissägeräte
Leistungsbeschreibung
Stand: 24.10.2026
Sie möchten als Hersteller oder Anbieter ein Sägerät oder einen Umrüstsatz in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte des Julius Kühn-Instituts (JKI) aufnehmen lassen? Dann müssen Sie diese Geräte vom JKI prüfen lassen.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste geprüfter Sägeräte und Umrüstsätze, die mit Unterdruck arbeiten. Das sind sogenannte pneumatische Sägeräte. Die gelisteten Geräte lassen bei der Aussaat etwa 90 Prozent weniger Staub abdriften als andere Sägeräte.
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie die Eintragung Ihres Sägerätes oder Umrüstsatzes in die Liste des JKI beantragen.
Landwirtschaftsbetriebe dürfen lediglich die gelisteten Sägeräte einsetzen, wenn sie mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln gebeiztes Saatgut ausbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt.
Ziel der Prüfung ist Umwelt- und Naturschutz, insbesondere von Bienen. Wenn bei der Aussaat von gebeiztem Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittel-Abrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.
Voraussetzungen
Es gibt keine Antragsvoraussetzungen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen. Sie können den Antrag sowohl für Sägeräte als auch für Umrüstsätze stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie den Onlinedienst "Listen der abdriftmindernden Sägeräte: Geräte-Prüfung und Eintragung online beantragen" auf. Dieser führt Sie durch den Antrag und die erforderlichen Angaben.
- Das JKI prüft Ihre Unterlagen.
- Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Sägegerätes. Die Prüfung erfolgt vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
- Nach positiver Prüfung sendet das JKI Ihnen einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI auf seiner Internetseite die Typbezeichnung, den Hersteller-Namen und einige weitere Spezifikationen, wie zum Beispiel die Reihenabstände oder die Baujahre.
- Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung, gegebenenfalls abzüglich des bereits gezahlten Vorschusses.
Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Füllen es aus und versenden es als Scan mit den notwendigen Unterlagen als E-Mail-Anhang.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Senden Sie das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das Julius Kühn-Institut.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
- bildliche Darstellung des Gesamtgerätes, zum Beispiel als Foto
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Die genauen Kosten für die Prüfung richten sich gemäß der Besonderen Gebührenverordnung (BMLEHBGebV) nach der Art des Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.
Formulare
- Antrag Prüfung eines Sägerätes zur Eintragung in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
- § 36 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 29 Absatz 1 Satz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 57 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMLEH - BMLEHBGebV)
Rechtsbehelf
Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
Weiterführende Links
- Informationen zu Beizstellen und Sägeräten auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts
https://www.julius-kuehn.de/at/beizstellen-und-saegeraete - Methode zur Messung der direkten Abdrift beim Aussäen von Saatgut auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts
https://wissen.julius-kuehn.de/mediaPublic/AT-Dokumente/04-Saatgut-Aussaat/Abdrift-mindernde-Saegeraete/Geeignete-Methode-zur-Messung-der-Abdriftminderung-von-Maissaatgut.pdf - Liste der abdriftmindernden Sägeräte in der Datenbank der Anwendungstechnik für Pflanzenschutzgeräte und Saatgutbehandlungseinrichtungen (DAPS)
https://daps.julius-kuehn.de/
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Sägeräte; Beantragung der Prüfung und Eintragung in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte und/oder Maissägeräte" finden Sie im BayernPortal.