Leistungen von A bis Z
Veranstaltungen zur Leseförderung; Beantragung eines Zuschusses
Leistungsbeschreibung
Stand: 28.10.2026
Es werden Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere Autorenbegegnungen, bezuschusst.
Zweck
Die Förderung von Lesungen von Autoren/Autorinnen dient der Begegnung und dem Austausch zwischen Lesern und der Autorenschaft.
Gegenstand
Es werden Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere Veranstaltungen zur Autorenbegegnungen, bezuschusst.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter von Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere für Autorenbegegnungen.
Zuwendungsfähige Kosten
Bezuschusst werden entstehende Kosten für Honorar, Fahrtkosten, Tagegeld und Übernachtungsgeld im Rahmen einer Veranstaltung zur Leseförderung.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Der Zuschussbetrag im Rahmen der Festbetragsfinanzierung beträgt höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten. Der Zuschuss beträgt:
- Honorar: für die 1. Lesung max. 110,00 €, für Mitglieder als Veranstalter max. 130,00 €, für weitere Lesungen am gleichen Tag und Ort jeweils max. 65,00 €, für Mitglieder als Veranstalter max. 75,00 €
- Fahrtkosten: max. 50 % der DB-Fahrtkosten in der 2. Klasse oder 0,13 € pro km bei Anfahrt im PKW (bis zur Höhe der fiktiven Bahnkosten)
- Tagegeld: max. 10,00 € (nur bei zeitlicher Aufwendung von mehr als 6 Stunden)
- Übernachtungsgeld: max. 20,00 €
Rahmenprogramme bzw. Mitveranstaltende wie Sprecher, Schauspieler oder Musiker werden nicht bezuschusst.
Voraussetzungen
Autorenbegegnungen können nur in Bayern gefördert werden.
Ausschlusskriterien:
Staatliche oder durch Staatsgelder zu diesem Zweck geförderte Institutionen (z. B. Bayern liest) dürfen an der Veranstaltung nicht beteiligt sein.
Verfahrensablauf
Mit der Bewilligung des Antrags erhält der Veranstalter die Abrechnungsunterlagen (Honorar- und Reisekostenabrechnung, Lesungsprotokoll), die nach der Veranstaltung ausgefüllt an den Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e. V. zurückgeschickt werden müssen.
Der Veranstalter zahlt an die Autorin oder den Autor Honorar und Nebenkosten nach Vereinbarung aus. Der Veranstalter sendet das FBK-Abrechnungsformular und das Lesungsprotokoll nach der Lesung möglichst umgehend ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurück.
(nicht erforderlich)
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen beizubringen.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Formulare
- Antrag auf Zuschuss zu einer Autorenlesung
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsbehelf
Keine Angabe.
Weiterführende Links
- Website des Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e.V.
https://www.fbkbayern.de/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Veranstaltungen zur Leseförderung; Beantragung eines Zuschusses" finden Sie im BayernPortal.