Leistungen von A bis Z

Festivals und Veranstaltungsreihen im Bereich der klassischen Musik und Jazz; Beantragung einer Förderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 29.10.2026

Für musikalische Festivals oder Veranstaltungsreihen mit Schwerpunkt im Bereich der klassischen Musik (z.B. Alte Musik, romantische Musik, zeitgenössische Musik etc.) oder Jazz, die in Bayern stattfinden, kann eine staatliche Förderung beantragt werden.

Zweck

Zweck der Förderung sind der Erhalt und Ausbau der bayerischen Festivallandschaft mit breiten, profilierten Musikangeboten in allen Regionen Bayerns, um das künstlerische Musikschaffen im professionellen Bereich nachhaltig zu stärken.

Gegenstand

Eine Förderung zur Durchführung von im Freistaat Bayern stattfindenden musikalischer Festivals und Veranstaltungsreihen mit Schwerpunkt im Bereich der klassischen Musik (z. B. Alte Musik, romantische Musik, zeitgenössische Musik etc.) und Jazz.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts und kommunale Gebietskörperschaften, die als Festival- oder Konzertveranstalter ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang  mit der Durchführung des Festivals oder der Veranstaltungsreihe anfallen, einschließlich der auf das Projekt entfallenden anteiligen sächlichen Verwaltungsausgaben (z. B. für Telefon, Kopien, Büromaterial)  in Höhe von bis zu 10 v. H. der übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

  • Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel kann eine Förderung maximal bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
  • Bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung wird je nach Leistungsfähigkeit ein angemessener Eigenanteil der Antragstellerin oder des Antragstellers an den zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich in Form von Eigenmitteln gefordert; der Eigenmittelanteil soll 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unterschreiten. 

Voraussetzungen

Die Förderung setzt voraus, dass

  • Das Festival oder die Veranstaltungsreihe muss an Veranstaltungsorten in Bayern stattfinden.
  • Das Festival oder die Veranstaltungsreihe hat seinen Schwerpunkt im Bereich der klassischen Musik (z.B. Alte Musik, romantische Musik, zeitgenössische Musik etc.) oder im Jazz
  • Das Festival oder die Veranstaltungsreihe muss mindestens bereits zwei Mal erfolgreich durchgeführt worden sein.
  • Das Festival oder die Veranstaltungsreihe muss aus einer Mehrzahl von Konzerten (mindestens vier im Förderzeitraum) bestehen, die sich durch einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang auszeichnen und durch ein übergreifendes Konzept inhaltlich verbunden sind. 
  • Das Festival oder die Veranstaltungsreihe eine überregionale Reichweite entfaltet. Indiz für die Überregionalität ist, wenn mehrere Landkreise betroffen sind oder eine Förderung durch einen Landkreis oder Bezirk erfolgt.
  • Das Festival wird durch die Mitwirkung professioneller Musikerinnen und Musiker geprägt.
  • Mit dem Festival oder der Veranstaltungsreihe darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Mit dem Festival oder der Veranstaltungsreihe darf keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt werden. 
  • Die Gesamtfinanzierung muss unter Berücksichtigung der möglichen staatlichen Förderung hinreichend gesichert sein.
  • Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung muss gesichert sein. 
  • Die zuwendungfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 € betragen (Bagatellgrenze).
  • Die Fördersumme darf nicht weniger als 3.000 € betragen. 

Ausschlusskriterien:

Benefizveranstaltungen, Sponsoren- und Freundeskreiskonzerte, Wettbewerbe, Veranstaltungen mit kulinarischem Schwerpunkt sowie mit überwiegend kommerziellem oder wissenschaftlichem Charakter sind nicht förderfähig.

Verfahrensablauf

Bewilligungsstelle ist die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH. Nach dem Eingang des Antrags werden die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Nach Ablauf der Antragsfrist werden alle Anträge abschließend geprüft und die Bewilligungsbescheide erstellt.

(Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn kann mit Einreichung des Förderantrags beantragt werden. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn dies aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn stellt keine endgültige Förderentscheidung dar und begründet auch keinen Anspruch auf eine tatsächliche Förderung. Die Antragstellerin oder der Antragsteller trägt das volle Finanzierungsrisiko.)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Aussagekräftige Projektbeschreibung
    • Ausgaben- und Finanzierungsplan
    • Programmplanung: aus der sich die geplanten Konzertdaten, die auftretenden Künstlerinnen und Künstler sowie die aufzuführenden musikalischen Werke ergeben
    • eine Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist
    • eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist
    • bei Erstanträgen für dieses Förderprogramm zusätzlich die Abrechnung des Vorjahres

Fristen

Anträge sind bis spätestens 15.03. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Anträge sind jeweils bis zum 15. März des Bewilligungsjahres an die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH zu richten (Ausschlussfrist).

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Formulare

  • Link zum Antrag und weiteren Informationen.
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Gegen den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid kann bei dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Erhebung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.


Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal).