Leistungen von A bis Z
Zahnvorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte; Informationen
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.11.2026
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie kostenlose Zahnvorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen
Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:
- eine eingehende Untersuchung
- Anleitung zu effektiver Mundhygiene
- Hinweise, wie Sie Risikofaktoren verringern
Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.
Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.
Verfahrensablauf
Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- elektronische Gesundheitskarte
- gegebenenfalls Bonusheft
Kosten
Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Informationen zu Zahnvorsorgeuntersuchungen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zahnvorsorgeuntersuchungen
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Zahnvorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte; Informationen" finden Sie im BayernPortal.