Leistungen von A bis Z

Zahnvorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte; Informationen

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.11.2026

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie kostenlose Zahnvorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen

Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:

  • eine eingehende Untersuchung
  • Anleitung zu effektiver Mundhygiene
  • Hinweise, wie Sie Risikofaktoren verringern 

Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.

Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.

Verfahrensablauf

Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • elektronische Gesundheitskarte
    • gegebenenfalls Bonusheft

Kosten

Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal).