Leistungen von A bis Z

Soziale Entschädigung für Geschädigte; Beantragung einer Entschädigungszahlung

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.07.2025

Entschädigungszahlungen für Opfer der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege werden nur auf Antrag gewährt.

Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können neben den sonstigen Leistungen eine monatliche Entschädigungszahlungen (MEZ) erhalten. Voraussetzung ist, dass der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wenigstens 25 (= aufgerundet 30) beträgt. Für Geschädigte mit schwersten Schädigungsfolgen erhöht sich die MEZ um 20%.

Im Einzelnen gelten seit 01.01.2024 folgende Entschädigungsleistungen:

Monatliche Entschädigungszahlung

Sie wird nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) unabhängig von Arbeitseinkommen und sonstigen Einkünften gewährt und beträgt monatlich zwischen 418 EUR (GdS von 30) und 2.091 EUR (GdS von 100).

Besitzstandsleistung

Geschädigte, deren Antrag auf Leistungen bereits vor dem 01.01.2024 entschieden wurde, erhalten die am 31.12.2023 gewährten Leistungen als festen und um 25% erhöhten monatlichen Geldbetrag, soweit nicht die Leistungen nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht für sie günstiger sind. Insoweit besteht ein Wahlrecht.

Berufsschadensausgleich

Leistungsberechtigten Geschädigten, die wegen der anerkannten Gesundheitsstörungen ein gemindertes Erwerbseinkommen in Kauf nehmen müssen, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein sog. Berufsschadensausgleich gewährt.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wenigstens 25 (= aufgerundet 30) beträgt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Leistungsantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Grad der Schädigungsfolgen

Fristen

Die Versorgung beginnt in der Regel mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat. Besonderheiten gelten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird, der Geschädigte an der Antragstellung verhindert war oder nachträglich eine höhere Leistung beantragt wird.

Kosten

keine

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).