Leistungen von A bis Z
Außerbayerische Hochschule; Beantragung der Feststellung zum Betrieb einer Niederlassung oder sonstigen Bildungseinrichtung
Leistungsbeschreibung
Stand: 25.08.2025
Sie müssen vor einem Studienangebot in Bayern die staatliche Feststellung zum Betrieb einer Niederlassung von außerbayerischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen bzw. einer sonstigen Bildungseinrichtung in Kooperation mit solchen beantragen.
Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Lands der Bundesrepublik Deutschland, eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staats, mit dem aufgrund eines Abkommens Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit im Hochschulbereich besteht, dürfen im Freistaat Bayern betrieben werden, wenn das Vorliegen der unten stehenden Voraussetzungen durch das Staatsministerium festgestellt wurde.
Dies gilt auch für Bildungseinrichtungen, die im Freistaat Bayern aufgrund von Kooperationen mit Hochschulen nach Satz 1 im jeweiligen Sitzland anerkannte und zugelassene Hochschulstudiengänge durchführen und entsprechende Hochschulqualifikationen und akademische Grade verleihen wollen.
Ausweitungen oder wesentliche Änderungen des Studienangebots nach Betriebsaufnahme sind dem Staatsministerium unverzüglich anzuzeigen.
Voraussetzungen
- Die Niederlassung führt ausschließlich ihre im Sitzland anerkannten und dort zugelassenen oder akkreditierten Hochschulstudiengänge durch und ist nach dem Recht des Sitzlandes zur Durchführung des/der Studiengänge im Freistaat Bayern berechtigt,
- die auswärtige Hochschule verleiht ausschließlich ihre nach dem Recht ihrer Hauptniederlassung anerkannten und dort zugelassenen oder rechtmäßig verliehenen akademischen Grade,
- es werden nur Studienbewerberinnen und Studienbewerber angenommen, die die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die den akademischen Grad verleihende Hochschule erfüllen,
- die Qualitätskontrolle ist durch das Sitzland gesichert.
Verfahrensablauf
Sie müssen vor der Aufnahme eines Studienangebots in Bayern die staatliche Feststellung zum Betrieb einer Niederlassung von außerbayerischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen bzw. zum Betrieb einer sonstigen Bildungseinrichtung in Kooperation mit außerbayerischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen schriftlich beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Informationen über die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Fristen
keineKosten
Es wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem mit der Feststellung verbundenen Verwaltungsaufwand.Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal).
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