Leistungen von A bis Z
Zivilschutz; Informationen
Leistungsbeschreibung
Stand: 02.12.2025
Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall sowie die angemessene Vorbereitung hierfür.
Zum Zivilschutz zählen nach § 1 Abs. 2 Zivilschutz-und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG):
- der Selbstschutz,
- die Warnung der Bevölkerung,
- der Schutzbau,
- mögliche Aufenthaltsregelungen (z. B. Evakuierungen),
- der Katastrophenschutz für den Verteidigungsfall,
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
Verantwortlich für den Zivilschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bund – die Länder einschließlich der Kommunen handeln bei Wahrnehmung und Erfüllung der Aufgaben im Auftrag des Bundes.
Weitergehende Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (siehe "Weiterführende Links").
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Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
https://www.bbk.bund.de - Zivilschutz in Bayern
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/zivilschutz/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Zivilschutz; Informationen" finden Sie im BayernPortal.