Leistungen von A bis Z
Umweltzone; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot
Leistungsbeschreibung
Stand: 18.12.2025
In Bayern existieren grüne Umweltzonen in den Städten Augsburg und Regensburg sowie eine erweiterte grüne Umweltzone in München. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind in den genannten Städten unterschiedlich geregelt.
Die Ausnahmegenehmigung muss bei den zuständigen Städten mit Umweltzone (München, Augsburg und Regensburg) beantragt werden (siehe "Formulare"). Unter "Weiterführende Links" erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung ist maximal ein Jahr gültig. Eine Verlängerung oder Neuerteilung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Umweltzone der Stadt in der sie beantragt wurde.
Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung variieren je nach Stadt; weitere Informationen entnehmen Sie bitte den verlinkten Informationen der jeweiligen Stadt.Verfahrensablauf
Sie müssen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.Erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen und Angaben entnehmen Sie den verlinkten Antragsformularen der jeweiligen Stadt
Fristen
keineKosten
Die genauen Gebühren können dem Internetangebot der Städte München, Augsburg und Regensburg entnommen werden (siehe "Weiterführende Links").
Formulare
- Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Stadt Augsburg
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Antrag auf Erteilung zum Befahren der Umweltzone von Regensburg
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
- § 40 Abs.1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 47 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Umweltzone in München
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Luft_und_Strahlung/Umweltzone.html - Umweltzone in Augsburg
http://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/luft-laerm-strahlen/umweltzone/ - Umweltzone in Regensburg
https://www.regensburg.de/leben/umwelt/luft/umweltzone-in-regensburg
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Umweltzone; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot" finden Sie im BayernPortal.