Leistungen von A bis Z
Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung
Leistungsbeschreibung
Stand: 06.02.2026
Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.
Die örtliche Kassenprüfung obliegt der Landrätin oder dem Landrat. Sie oder er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung.
Rechtsgrundlagen
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