Leistungen von A bis Z
Seilbahn; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 11.02.2026
Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen.
Zweck
Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und die Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen gewährleisten.
Gegenstand
Gefördert werden die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen (z. B. Funktionsgebäude, Kassensysteme, Eingangsschranken, Zugangsbereich). Zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Einrichtungen sind förderfähig, wenn diese für die Winter- bzw. die Sommernutzung wichtig sind und ein Bezug zur Seilbahnanlage besteht.
Zuwendungsempfänger
Die Zuwendungen werden kommunalen Unternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen gewährt.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter. Dies bedeutet, dass nur die Ausgaben berücksichtigt werden, die direkt mit der Investition verbunden sind.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarerer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 35 %.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn ...
- der Investitionsbetrag mindestens 300.000 Euro und die Förderung mindestens 100.000 Euro beträgt.
- die Investition eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordert, das heißt, der Investitionsbetrag muss bezogen auf ein Jahr die Summe der in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen (ohne Sonderabschreibungen) und des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre überschreiten.
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
- das Vorhaben eine ganzjährige Nutzung der Seilbahnanlagen ermöglicht und sowohl auf den Winter- als auch auf den Sommertourismus ausgerichtet ist; hierzu ist mit der Antragstellung ein Konzept für die Ganzjahresnutzung vorzulegen.
- das Vorhaben voraussichtlich innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird.
- die geförderten Anlagen nach Abschluss des Vorhabens mindestens zwölf Jahre beim Zuwendungsempfänger zur zweckentsprechenden Nutzung verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Anlagen ersetzt.
- die Förderung nicht als Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 AEUV qualifiziert wird oder die beihilferechtliche Zulässigkeit anderweitig sichergestellt wird.
- die sonstigen Fördervoraussetzungen gegeben sind.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Für Anträge ist das auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus breitgestellte Antragsformular zu verwenden.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.
Fristen
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Kosten
keineFormulare
- Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Seilbahn; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.