Leistungen von A bis Z
Laienhelfer; Beantragung einer Förderung für die Betreuung von psychisch Kranken
Leistungsbeschreibung
Stand: 12.01.2026
Zweck
Mit der Zuwendung soll psychisch Kranken eine Teilnahme an den Abläufen des normalen Lebens erleichtert und Vorurteile abgebaut werden.
Gegenstand
Gefördert werden Aufwendungen, die den Laienhelfern im Zusammenhang mit der Betreuung psychisch Kranker entstehen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen.
Zuwendungsfähige Kosten
Je Laienhelfer wird eine Kostenpauschale gewährt.
Art und Höhe
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Kostenpauschale wird als Zuschuss gewährt und beträgt je Laienhelfer bis zu 155 Euro pro Jahr. Der Zuschuss verringert sich um je ein Zwölftel pro vollen Monat, den die Laienhelferin oder der Laienhelfer nicht tätig war.
Voraussetzungen
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:
- Laienhelfer sollen einer Gruppe von mindestens vier Helfern angehören und ehrenamtlich, regelmäßig und über das ganze Jahr hinweg in der Laienarbeit tätig sein.
- Die fachliche Begleitung der Laienhelfer soll gewährleistet sein.
- Für die erstmalige staatliche Förderung sollten die Fördervoraussetzungen seit etwa einem Jahr vor dem Bewilligungszeitraum erfüllt sein.
Verfahrensablauf
Antragsstellung
Anträge sind bei der für den Sitz des Antragsstellers örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligungen sind die Regierungen.Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag (siehe Formulare).
- Bei erstmaliger Förderung ist zusätzlich eine Bestätigung über Qualifikation und Effizienz der Laienarbeit (z. B. durch Spitzenverband, Sozialpsychiatrischen Dienst, niedergelassenen Nervenarzt, Bezirkskrankenhaus, Gesundheitsamt) vorzulegen.
Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 1. März des laufenden Jahres zu stellen.
Kosten
keineFormulare
- Zuwendungsgewährung für Betreuungsmaßnahmen durch Laienhelfer/ innen von Maßnahmen und Einrichtungen zur Versorgung psychisch kranker und psychisch behinderter Menschen - Antrag
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Zuwendungsgewährung für Betreuungsmaßnahmen durch Laienhelferinnen/Laienhelfer von Maßnahmen und Einrichtungen zur Versorgung psychisch kranker und psychisch behinderter Menschen - Verwendungsnachweis
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Laienhelfer; Beantragung einer Förderung für die Betreuung von psychisch Kranken" finden Sie im BayernPortal.