Leistungen von A bis Z
Naturschutzgebiet; Beantragung einer Befreiung von einem Verbot
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.11.2025
Eine Befreiung wird benötigt, wenn von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung wie insbesondere,
- bauliche Anlagen zu errichten
- Pflanzen oder Bestandteile zu entnehmen
- freilebende Tiere zu stören, zu entnehmen oder zu töten
- zu zelten
- Feuer zu machen
- Volksläufe, Volksmärsche oder vergleichbare organisierte Veranstaltungen abzuhalten
- zu lärmen oder Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen
- markierte Wege zu verlassen
- Sachen im Gelände zu lagern
abgewichen werden soll.
Voraussetzungen
Eine Befreiung kann gemäß Art. 56 BayNatSchG, § 67 BNatSchG im Einzelfall erteilt werden, wenn
- dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist oder
- das Verbot im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Befreiung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag stellen Sie mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Regierung. Zuständig für die Erteilung der Befreiung ist in aller Regel die Regierung, in deren Bereich das Naturschutzgebiet liegt.
Hinweise
Für die Befreiung von den Verboten sonstiger Schutzverordnungen, insbesondere für Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile, sind in aller Regel die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern bzw. den kreisfreien Städten zuständig.
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Naturschutzgebiete in Bayern
http://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/schutzgebiete/index.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Naturschutzgebiet; Beantragung einer Befreiung von einem Verbot" finden Sie im BayernPortal.