Leistungen von A bis Z

Impfschutz auf Reisen; Beratung

Leistungsbeschreibung

Stand: 27.10.2026

Gesundheitsämter beraten über bei Auslandsreisen empfehlenswerte Prophylaxe- und Präventionsmaßnahmen inkl. Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung oder verweisen auf entsprechende Stellen.

In vielen Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, existieren Infektionskrankheiten, die in Deutschland nicht verbreitet sind. Für Reisende, die ohne ausreichenden Infektionsschutz dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten können Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen bzw. weiterer Schutzmaßnahen vor Ort vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt. Niederschwellige Beratungen zu reisemedizinischen Prophylaxe- und Präventionsmaßnahmen inkl. etwaig notwendiger Impfungen können von Gesundheitsämtern angeboten werden. Nähere Informationen zum Angebotsumfang erteilt das jeweilige Gesundheitsamt.

Voraussetzungen

Die Beratung zu (Reise-)Impfungen durch die Gesundheitsämter ist nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

Fristen

Rechtzeitige Information vor Reisebeginn, um eventuell notwendige Impfungen erhalten zu können.

Kosten

Das Beratungsangebot von Gesundheitsämtern kann kostenlos in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).