Leistungen von A bis Z

Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Stand: 10.09.2025

Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen sich nur solche Rettungswachen an der Notfallsanitäter-Ausbildung beteiligen, die aufgrund ihrer Einrichtung, ihres Personals und der Anzahl ihrer Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Dies wird von der jeweils zuständigen Regierung überprüft und die Rettungswache bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Lehrrettungswache genehmigt.

Voraussetzungen

Die Lehrrettungswache muss

  • über ein ausreichend hohes Einsatzaufkommen,
  • über qualifizierte Praxisanleiter als Verantwortliche für die praktische Ausbildung und
  • über Fahrzeuge des Rettungsdienstes verfügen, die mit den entsprechend den Empfehlungen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern notwendigen Geräten und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sind.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich bei der für die Rettungswache örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung als Lehrrettungswache.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Hinweise

Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.

Fristen

keine

Kosten

Verwaltungsgebühr für jede genehmigte Lehrrettungswache: 100 Euro

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).