Leistungen von A bis Z
Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von offenen Ganztagsschulangeboten
Leistungsbeschreibung
Stand: 28.08.2026
Der Freistaat Bayern fördert offene Ganztagsangebote an Schulen. Offene Ganztagsangebote werden auf Antrag des Schulaufwandsträgers genehmigt.
Zweck
Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten
Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische
Unterstützung. Bayern setzt mit Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein
gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele
in den Mittelpunkt. Die Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer
ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte
Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ganztagsschulen in Bayern
sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.
Gegenstand
Für offene Ganztagsangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an
Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des
zusätzlichen Personalaufwandes Fördermittel zur Verfügung.
Zuwendungsempfänger
Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.
Zuwendungsfähige Kosten
Budget zur Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro offener Ganztagsgruppe (bis 16 Uhr) und Schuljahr derzeit zwischen 29.708,00 und 59.997,00 Euro an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten ein Budget pro Gruppe und Schuljahr zwischen 37.921,00 und 70.264,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 8.213,00 Euro.
Kurzgruppen im offenen Ganztag (Jahrgangsstufe 1-4) werden an Kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit einem Betrag von 9.348,00 Euro gefördert. Kurzgruppen des offenen Ganztags an staatlichen Schulen erhalten ein Budget in Höhe von 18.696,00 Euro, wobei auch hierbei ein Anteil des Sachaufwandsträgers in Höhe von 7.478,00 Euro enthalten ist.
Voraussetzungen
Die Offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern an vier (im Schuljahr 2026/2027 für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 an fünf) Tagen der Woche.
Der Unterricht an Offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Die zur Offenen Ganztagsschule angemeldete Schülerinnen und Schüler besuchen nach dem stundeplanmäßigen Unterricht in klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Gruppen die jeweiligen Ganztagsangebote.
Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis grundsätzlich 16.00 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote. Kinder im Grundschulalter können auch eingerichtete OGTS-Kurzgruppen mit einer Bildungs- und Betreuungszeit bis grundsätzlich 14.00 Uhr besuchen.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder auch nur für bestimmte Tage anzumelden (Minimum: 2 Tage). Um die Planbarkeit zu erleichtern und ein verlässliches Angebot sicherzustellen, muss die Anmeldung verbindlich für ein ganzes Schuljahr erfolgen. Die Offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung ebenso wie der Unterricht am Vormittag.
Bestandteile einer familiengerechten Förderung und Betreuung sind:
- Mittagsverpflegung
- Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
- Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten
Schulischer Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften werden selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler fortgeführt (auch für diejenigen, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen).
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr - bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt - bei der zuständigen Regierung zu stellen.
Die Staatliche Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter.
Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des offenen Ganztagsangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Antragsformular nebst Anlagen
Fristen
Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.
Kosten
Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind - mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung - für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.Formulare
- Anträge auf Genehmigung/ Förderung offener Ganztagsschulangebote; siehe unter "Antragsunterlagen offener Ganztag"
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Verwendungsbestätigung für Offene Ganztagsschule an kommunalen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft ab Jahrgangsstufe 5
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Verwendungsbestätigung für Offene Ganztagsschule in kommunaler und freier Trägerschaft an Grundschulen und Förderzentren der Jahrgangsstufen 1 bis 4
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 4 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5
- Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Rechtsbehelf
Liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Regierung als zuständige Vollzugsbehörde
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Ganztag in Bayern
https://www.isb.bayern.de/grundsatzabteilung/ganztag/ - Ganztagsschule (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
https://www.km.bayern.de/gestalten/ganztagsschule - Ganztagsbetreuung - Informationen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
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