Leistungen von A bis Z

Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von offenen Ganztagsschulangeboten

Leistungsbeschreibung

Stand: 28.08.2026

Der Freistaat Bayern fördert offene Ganztagsangebote an Schulen. Offene Ganztagsangebote werden auf Antrag des Schulaufwandsträgers genehmigt.

Zweck

Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie

angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten

Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische

Unterstützung. Bayern setzt mit Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein

gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele

in den Mittelpunkt. Die Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer

ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte

Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ganztagsschulen in Bayern

sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.

Gegenstand

Für offene Ganztagsangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an

Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des

zusätzlichen Personalaufwandes Fördermittel zur Verfügung.

Zuwendungsempfänger

Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.

Zuwendungsfähige Kosten

Budget zur Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro offener Ganztagsgruppe (bis 16 Uhr) und Schuljahr derzeit zwischen 29.708,00 und 59.997,00 Euro an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten ein Budget pro Gruppe und Schuljahr zwischen 37.921,00 und 70.264,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 8.213,00 Euro.

Kurzgruppen im offenen Ganztag (Jahrgangsstufe 1-4) werden an Kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit einem Betrag von 9.348,00 Euro gefördert. Kurzgruppen des offenen Ganztags an staatlichen Schulen erhalten ein Budget in Höhe von 18.696,00 Euro, wobei auch hierbei ein Anteil des Sachaufwandsträgers in Höhe von 7.478,00 Euro enthalten ist.

Voraussetzungen

Die Offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern an vier (im Schuljahr 2026/2027 für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 an fünf) Tagen der Woche.

Der Unterricht an Offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Die zur Offenen Ganztagsschule angemeldete Schülerinnen und Schüler besuchen nach dem stundeplanmäßigen Unterricht in klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Gruppen die jeweiligen Ganztagsangebote.

Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis grundsätzlich 16.00 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote. Kinder im Grundschulalter können auch eingerichtete OGTS-Kurzgruppen mit einer Bildungs- und Betreuungszeit bis grundsätzlich 14.00 Uhr besuchen.

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder auch nur für bestimmte Tage anzumelden (Minimum: 2 Tage). Um die Planbarkeit zu erleichtern und ein verlässliches Angebot sicherzustellen, muss die Anmeldung verbindlich für ein ganzes Schuljahr erfolgen. Die Offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung ebenso wie der Unterricht am Vormittag.

Bestandteile einer familiengerechten Förderung und Betreuung sind:

  • Mittagsverpflegung
  • Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
  • Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten

Schulischer Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften werden selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler fortgeführt (auch für diejenigen, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen).

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr - bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt - bei der zuständigen Regierung zu stellen. 

Die Staatliche Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter. 

Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des offenen Ganztagsangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antragsformular nebst Anlagen

Fristen

Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.

Kosten

Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind - mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung - für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.

Formulare

Rechtsbehelf

Liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Regierung als zuständige Vollzugsbehörde


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).