Leistungen von A bis Z
Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von gebundenen Ganztagsschulangeboten
Leistungsbeschreibung
Stand: 28.08.2026
Schulaufwandsträger können die Einrichtung und die Förderungen von gebundenen Ganztagsangeboten beantragen.
Zweck
Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische Unterstützung. Bayern setzt mit Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele in den Mittelpunkt. Die Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ganztagsschulen in Bayern sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.
Gegenstand
Für gebundene Ganztagsangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes Lehrerwochenstunden und/oder Fördermittel zur Verfügung.
Zuwendungsempfänger
Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger, Schulträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.
Zuwendungsfähige Kosten
Das Budget steht zur Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs zur Verfügung.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr derzeit grundsätzlich zwischen 29.708,00 und 59.997,00 Euro an kommunalen Schulen sowie in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten zusätzlich zu den Lehrerwochenstunden ein Budget pro Klasse und Schuljahr zwischen 9.870,00 und 43.757,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 8.213,00 Euro.
Voraussetzungen
ber die Einrichtung von Gebundenen Ganztagsschulen entscheidet der Freistaat Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Entscheidung liegen folgende Kriterien zugrunde:
- die individuelle pädagogische Konzeption, die die Schulleitung im Benehmen mit Elternbeirat bzw. Schulforum sowie unter Beteiligung eines etwaigen Kooperationspartners ausgearbeitet und vorgelegt hat
- eine Beschreibung des besonderen Bildungsangebots, das die Schule umsetzen möchte (z. B. Sprachförderung, Bearbeitung von Lerndefiziten, Förderung von besonderen Begabungen etc.)
- die Zusammensetzung der Schülerschaft (Feststellung des spezifischen Förderbedarfs, soziale Problematik, Migrationshintergrund etc.)
- die personelle und räumliche Situation an der Schule
- die Entwicklung der Schülerzahlen
- die Gewährleistung der Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch einer Halbtags- und Ganztagsklasse an der jeweiligen Schule
- die Stellungnahme der Schulaufsichtsbehörde und des Sachaufwandsträgers
- die jeweilige lokale Situation: eventuell weitere Einrichtungen (z. B. Hort)
- durch die Einrichtung der Ganztagsklasse muss gewährleistet sein, dass es dadurch nicht zur Einrichtung einer zusätzlichen Klasse (Klassenmehrung) in der betreffenden Jahrgangsstufe kommt
- eine Ganztagsklasse kann nur dann eingerichtet werden, wenn die erforderliche Mindestschülerzahl zur Klassenbildung erreicht wird
Die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Damit die Ganztagsschulen ihre Zielsetzungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler bestmöglich erfüllen können, wurden im Auftrag des Staatsministeriums Qualitätsrahmen für Gebundene Ganztagsschulen entwickelt.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Einrichtung und Förderung eines gebundenen Ganztagsangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr - bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt - bei der zuständigen Regierung zu stellen.
Die Staatliche Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter.
Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des gebundenen Ganztagsangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Pädagogisches Ganztagskonzept
- Stundenplanentwurf mit Kennzeichnung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden
Fristen
Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Formulare
- Verwendungsbestätigung - Gebundene Ganztagsschule in freier und kommunaler Trägerschaft
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Anträge auf Genehmigung/ Förderung gebundener Ganztagsschulangebote; siehe unter "Antragsverfahren für die gebundene Ganztagsschule
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Klage Verwaltungsgericht
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Ganztag in Bayern
https://www.isb.bayern.de/grundsatzabteilung/ganztag/ - Ganztagsschule (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
https://www.km.bayern.de/gestalten/ganztagsschule - Ganztagsbetreuung
https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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